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VG Ansbach, 03.04.2017 - AN 15 K 16.31128 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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- BAYERN | RECHT
AsylG § 3 Abs. 1, Abs. 4, § 3a, § 3b Abs. 1, § 28 Abs. 1a, Abs. 2
Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für syrischen Wehrpflichtigen - rewis.io
Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für syrischen Wehrpflichtigen
- ra.de
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 03.04.2017 - AN 15 K 16.31128
- VG Ansbach, 04.04.2017 - AN 15 K 16.31128
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- VGH Bayern, 12.12.2016 - 21 B 16.30371
Nicht jedem Asylantragsteller droht bei einer Rückkehr nach Syrien die Verfolgung
Auszug aus VG Ansbach, 03.04.2017 - AN 15 K 16.31128
Das erkennende Gericht schließt sich in diesem Zusammenhang den Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 12. Dezember 2016 (Az. 21 B 16.30338, 21 B 16.30364 und 21 B 16.30371 - juris) an, der nach Auswertung der maßgeblichen und auch in das vorliegende Verfahren eingeführten Erkenntnisquellen zu diesem Ergebnis kommt.Die Wehrpflicht des Klägers entfällt auch nicht vor dem Hintergrund der sogenannten "Ein-Sohn-Regelung", wonach der einzige Söhne einer Familie nicht wehrpflichtig ist (vgl. BayVGH, U. v. 12.12.2016, Az. 21 B 16.30371 - juris), da der Kläger noch 2 weitere Brüder besitzt.
- BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12
Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren; …
Auszug aus VG Ansbach, 03.04.2017 - AN 15 K 16.31128
Die Furcht vor Verfolgung ist begründet, wenn dem Ausländer die vorgenannten Gefahren aufgrund der in seinem Herkunftsland gegebenen Umstände in Anbetracht seiner individuellen Lage tatsächlich, d.h. mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit drohen (vgl. BVerwG, U. v. 20.2.2013 - 10 C 23/12 - juris). - BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 5.09
Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beweismaß; beachtliche …
Auszug aus VG Ansbach, 03.04.2017 - AN 15 K 16.31128
Hierfür ist erforderlich, dass stichhaltige Gründe die Wiederholungsträchtigkeit solcher Verfolgung bzw. des Eintritts eines solchen Schadens entkräften (BVerwG, U. v. 27.4.2010 - 10 C 5/09 - juris).
- VGH Bayern, 12.12.2016 - 21 B 16.30372
Nicht jedem Asylantragsteller droht bei einer Rückkehr nach Syrien die Verfolgung
Auszug aus VG Ansbach, 03.04.2017 - AN 15 K 16.31128
Aufgrund des Umstands, dass die syrischen Machthaber um des Erhalts ihrer infolge des syrischen Bürgerkriegs bedrohten Herrschaft willen mit äußerster Härte gegen tatsächliche und vermeintliche Oppositionelle vorgehen, ist beachtlich wahrscheinlich, dass die syrischen Sicherheitsbehörden den Kläger, der sich durch seinen Auslandsaufenthalt dem Wehrdienst entzogen hat, bei Rückkehr in Anknüpfung an flüchtlingsrelevante Persönlichkeitsmerkmale, nämlich eine ihm wegen Verweigerung des Militärdienstes unterstellte regimefeindliche Gesinnung als Oppositionellen behandeln (vgl. zu alldem BayVGH, U.v. 12.12.2016, Az. 21 B 16.30372 - juris - und den darin ausgewerteten und zum Gegenstand des vorliegenden Verfahrens gemachten Erkenntnisquellen). - BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 118.90
Asylrecht - Gruppenverfolgung - Gefahr politischer Verfolgung - Zumutbarkeit …
Auszug aus VG Ansbach, 03.04.2017 - AN 15 K 16.31128
Es kommt darauf an, ob in Anbetracht dieser Umstände bei einem vernünftig denkenden, besonnenen Menschen in der Lage des Betroffenen Furcht vor Verfolgung hervorgerufen werden kann (BVerwG, U. v. 20.2.2013, a.a.O. und v. 5.11.1991 - 9 C 118.90, BVerwGE 89, 162). - VGH Bayern, 12.12.2016 - 21 B 16.30338
Nicht jedem Asylantragsteller droht bei einer Rückkehr nach Syrien die Verfolgung
Auszug aus VG Ansbach, 03.04.2017 - AN 15 K 16.31128
Das erkennende Gericht schließt sich in diesem Zusammenhang den Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 12. Dezember 2016 (Az. 21 B 16.30338, 21 B 16.30364 und 21 B 16.30371 - juris) an, der nach Auswertung der maßgeblichen und auch in das vorliegende Verfahren eingeführten Erkenntnisquellen zu diesem Ergebnis kommt. - BVerfG, 29.11.1990 - 2 BvR 1095/90
Anforderungen an die Voraussetzungen für eine Klageabweisung wegen …
Auszug aus VG Ansbach, 03.04.2017 - AN 15 K 16.31128
An der Glaubhaftmachung von Verfolgungsgründen fehlt es in der Regel, wenn der Asylsuchende im Laufe des Verfahrens unterschiedliche Angaben macht und sein Vorbringen nicht auflösbare Widersprüche enthält, wenn seine Darstellung nach der Lebenserfahrung oder aufgrund der Kenntnis entsprechender vergleichbarer Geschehensabläufe unglaubhaft erscheint, sowie auch dann, wenn er sein Asylvorbringen im Laufe des Asylverfahrens steigert, insbesondere wenn er Tatsachen, die er für sein Asylbegehren als maßgeblich bezeichnet, ohne vernünftige Erklärung erst sehr spät in das Verfahren einführt (vgl. BVerfG, B.v. 29.11.1990, die InfAuslR 1991, 94, 95; BVerwG, U.v. 30.10.1990, Buchholz 402.25 § 1 AsylG Nr. 134;… B.v. 21.7.1989, Buchholz a.a.O., Nr. 113). - VGH Bayern, 12.12.2016 - 21 B 16.30364
Nicht jedem Asylantragsteller droht bei einer Rückkehr nach Syrien die Verfolgung
Auszug aus VG Ansbach, 03.04.2017 - AN 15 K 16.31128
Das erkennende Gericht schließt sich in diesem Zusammenhang den Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 12. Dezember 2016 (Az. 21 B 16.30338, 21 B 16.30364 und 21 B 16.30371 - juris) an, der nach Auswertung der maßgeblichen und auch in das vorliegende Verfahren eingeführten Erkenntnisquellen zu diesem Ergebnis kommt.